Wer zahlt bei Wildunfällen?

Der Herbst ist da und damit droht auch eine größere Gefahr in der Dämmerung von Unfällen mit Wild. Wie die Stiftung Warentest berichtet, kollidieren Autofahrer in 80% aller Wildunfälle mit einem Reh. Doch welche Versicherung zahlt eigentlich nach Wildunfällen? Diese Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, denn es kommt daran auf, mit welchem Tier man kollidiert ist, um was für eine Art Unfall es sich handelt und schließlich auch auf den Tarif des Versicherten.

Grundsätzlich decken alle Kasko-Tarife Unfälle mit Haarwild ab, d.h. Unfälle mit behaartem Wild. Damit sind Schäden ausgeschlossen, die durch Vögel, Pferde, Kühe oder Schafe entstanden sind. Es gibt Tarife, die Unfälle mit allen Tieren oder zumindest mit allen Wirbeltieren abdecken (“erweiterter Wildschaden”), allerdings handelt es sich hier um leistungsstärkere Tarife.

Die Versicherung übernimmt den Schaden immer, wenn es zu einem eindeutigen Zusammenprall mit dem Tier gekommen ist. Problematisch wird es allerdings, wenn der Fahrer dem Tier ausgewichen ist und deshalb im Graben gelandet oder gegen einen Baum gefahren ist. Früher war es so, dass die Versicherer ein solches Verhalten als grob fahrlässig einstuften und deshalb den Schaden nicht oder nur anteilig übernommen haben. Die Stiftung Warentest weist jedoch auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Limburg hin, nach dem ein Ausweichmanöver nicht als grob fahrlässig zu beurteilen sei, wenn es dazu dient, einen größeren Schaden abzuwenden (Az.: 2 O 137/09).