Keine Kündigung wegen zweckentfremdendem Darlehen

Nach einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz darf ein Mitarbeiter nicht gekündigt werden, weil er ein Arbeitgeberdarlehen für einen anderen Zweck verwendet hat als ursprünglich vereinbart (Az.: 10 SA 133/11).

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte und mit dem Urteil Recht bekam. Der Mann erhielt von seinem Arbeitgeber ein Darlehen in Höhe von 7000 Euro, das er nach Angeben des Arbeitgebers zur Tilgung eines Kredits und zur Sanierung seiner “maroden Zähne” verwenden sollte. Der Mann verwendete die Kreditsumme aber angeblich für andere Zwecke.

Ob das stimmt, wurde von dem Gericht nicht beurteilt, seiner Auffassung nach wäre dies aber kein arbeitsrechtlich relevantes Fehlverhalten. Da der Mann somit keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, selbst wenn er das Darlehen andersweitig nutzt, hat der Arbeitgeber kein Recht auf Sanktionen und darf den Arbeitnehmer somit weder fristlos noch ordentlich kündigen.