Schuldbuchkonto: Beglaubigte Ausweiskopie nachreichen

Wer vor dem Jahr 2008 bei der Finanzagentur des Bundes ein Schuldbuchkonto eröffnet hat, wurde jetzt per Brief dazu aufgefordert, nachträglich eine beglaubigte Ausweiskopie vorzulegen. Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin. Hintergrund für diese Aufforderung ist das Geldwäschegesetz, das seit April 2011 auch für die Finanzagentur des Bundes gilt und das vorsieht, dass von jedem Kontoinhaber Staatsangehörigkeit und Geburtsort gespeichert werden müssen. Das ist bei langjährigen Kunden bislang nicht der Fall gewesen. Deshalb müssen diese Kunden die Informationen nun nachreichen.

Allerdings reicht eine einfache Kopie des Personalausweises nicht aus, die Kopie muss vielmehr von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein. Kommt ein Kunde dieser Aufforderung nicht nach, kann ihm die Sperrung seines Kontos drohen. Die Beglaubigung einer Kopie kostet zwischen 5 Euro (Bürgeramt) und 10 Euro (Notar) und muss von dem Kunden selbst bezahlt werden. Die Möglichkeit, die Beglaubigung durch den elektronischen Personalausweis oder die qualifizierte Signatur zu ersetzen, bietet die Finanzagentur nicht an.

Wer ein Schuldbuchkonto nach 2008 eröffnet hat oder plant, dies in Zukunft zu tun, muss keine beglaubigte Kope vorlegen. Neukunden können laut Stiftung Warentest das kostenlose Postident-Verfahren nutzen, um ein Konto zu eröffnen.