Berufsunfähigkeitsversicherung: Ehrlichkeit ist Trumpf
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht zumindest teilweise die finanziellen Einbußen aus, wenn der Versicherte nach Unfall oder Krankheit keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann.
Voraussetzung für Zahlungen der Versicherung sind jedoch wahrheitsgemäße Angaben im Versicherungsantrag. Wer hier Angaben zu vorherigen oder bestehenden Krankheiten verschweigt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte erst kürzlich fest, dass der Versicherungsschutz auch dann erlischt, wenn der Grund der Berufsunfähigkeit gar nichts mit den verschwiegenen Krankheiten zu tun hat.
Der Versicherte sollte also im eigenen Interesse darauf achten, dass er wirklich alle erforderlichen Angaben im Versicherungsantrag macht.
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