Verbraucherzentralen bieten telefonische Beratung zu Pflegeverträgen

Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben ein neues Beratungstelefon eingerichtet, das von Verbrauchern aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt werden kann. Unter der Nummer 01803-663377 können Verbraucher Montags bis Mittwochs zwischen 11 und 14 Uhr hier ihre Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit stellen. Ein Anruf bei der Beratungshotline kostet 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und bis zu 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz.

Die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen informieren und beraten über Verträge mit Pflegeeinrichtungen und beantworten Fragen zu den Themen Kündigung oder Vertragsanpassung bei geändertem Pflegebedarf, klassischen Pflegeheimen, Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Einrichtung des Beratungstelefons gehört zu einem Projekt zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege, an dem 14 Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beteiligt ist. Im Rahmen dieses Projekts, das im Oktober 2010 gestartet ist und bis Ende März 2013 läuft, prüfen die Verbraucherschützer das Kleingedruckte in den Verträgen von Alten- und Pflegeeinrichtungen, bieten juristischen Rat an und organisieren verschiedene Aktionstage. Finanziert wird das Projekt von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).