Arbeitsministerin plant Mini-Reform der Rentenversicherung

Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, will das Arbeitsministerium im Kampf gegen Altersarmut eine Mini-Reform der Rentenversicherung durchführen. Details zu dem Konzept sind noch nicht bekannt, allerdings soll geplant sein, dass die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Ruheständler mit Erwerbsminderungsrente besserstellen möchte. Hierzu soll bei den sogenannten Zurechnungszeiten nachgebessert werden. Nach der “Süddeutschen” soll der Empfänger der Erwerbsminderungsrente dann so gestellt werden, als hätte er bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitergearbeitet und in dieser Zeit auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Diese Grenze soll – ähnlich wie bei der Rente mit 67 – schrittweise, nämlich jedes Jahr um 1 Monat und insgesamt um 2 Jahre erhöht werden.

Darüber hinaus will die Ministerin Frührentnern erlauben, dass sie zukünftig mehr dazuverdienen dürfen. Bislang liegt die HInzuverdienstgrenze für Frührentner bei 400 Euro ohne Abschläge. Übersteigt ihr Hinzuverdienst diesen Betrag, wird ihre Rente gekürzt und zwar in Abhängigkeit davon, wie hoch das Zusatzeinkommen ist und wieviel sie vorher verdient haben. Nun wird darüber beraten, ob Frührentner unter 65 Jahren ein Hinzuverdienst erlaubt werden soll, der bis zur Höhe ihres früheren Nettolohns ohne Abschläge reicht.

Auch zum Thema Mindestrente gibt es einen Vorschlag aus dem Arbeitsministerium, der unter dem Arbeitstitel “Zuschuss-Rente” diskutiert wird: Ziel dabei ist es, den Menschen ein bedarfsabhängiges und steuerfinanziertes Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, die ein Leben lang gearbeitet haben. Aktuell beträgt die Grundsicherung 650-750 Euro.