Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Versicherungswechsel
Im Bereich der Autoversicherungen tobt seit Jahren in allen Sparten ein harter Preiskampf zwischen den Versicherungsgesellschaften. Vor allem zum Jahresende denken viele Versicherungsnehmer aufgrund eventueller Prämienerhöhungen über einen Versicherungswechsel nach.
Durch den Vergleich der unterschiedlichen Angebote kann man schnell und problemlos eine Kfz-Versicherung finden, die günstiger ist als der bisherige Tarif. Doch in vielen Fällen kommt erst Monate nach dem Wechsel mit einer Prämiennachzahlung das böse Erwachen. Grundsätzlich hat man bei dem Wechsel der Versicherung nicht das Recht, den alten Schadenfreiheitsrabatt zum neuen Versicherer mitzunehmen.
Für den Versicherungsnehmer besteht lediglich ein Anspruch darauf, dass von dem neuen Versicherer der Schadensverlauf übernommen wird. So werden von Seiten der alten Versicherung dem neuen Anbieter lediglich die Daten mitgeteilt, die erforderlich sind, um den Schadenfreiheitsrabatt zu berechnen. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Schadensfälle und das Versicherungsgrundjahr. Die neue Versicherung berechnet anhand dieser Daten den Schadenfreiheitsrabatt. Dabei kommen die eigenen Tarifbedingungen der Gesellschaft zum Einsatz.
Wurden durch den Versicherungsnehmer mit der alten Versicherung Sonderkonditionen vereinbart, werden diese nicht übernommen. Dies gilt auch für einen Zweitwagentarif. Versicherer geben bei einem Zweitwagentarif oft spezielle Schadenfreiheitsrabatte. Werden diese nicht vom neuen Versicherer übernommen, kann man im Internet eine günstige Zweitwagenversicherung finden.
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