Versicherung darf zu hohe Schadenszahlung zurückverlangen

Wie das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschied, darf eine Versicherung auch nach mehreren Jahren eine versehentlich zu hohe Schadenszahlung zurückfordern.

Im aktuellen Fall zeigte ein Kunde seiner Hausratversicherung einen Glasschaden an, der in Höhe von 325 Euro zu erstatten war. Die Versicherung überwies ihm aufgrund eines Fehlers bei der Dateneingabe jedoch 3258 Euro. Der Versicherte meldete den Irrtum nicht. Als nach drei Jahren der Fehler von der Versicherung bemerkt wurde, forderte sie den Kunden auf, das versehentlich zu viel gezahlte Geld zurückzuzahlen. Dieser weigerte sich jedoch mit der Begründung, er habe damals nicht bemerkt, dass zu viel gezahlt wurde und das Geld in der Zwischeinzeit ausgegeben. Zudem berief er sich auf den Zeitraum, der seitdem vergangen ist.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern sprach der Versicherung Recht und den Anspruch auf den Differenzbetrag von 2933 Euro zu. Zur Begründung des Urteils: In diesem konkreten Fall sei es wahrscheinlich, dass der Kunde sehr wohl Kenntnis von der falschen Auszahlung hatte, zum einen sei die Differenz zwischen gefordertem und erhaltenem sehr hoch gewesen und zum anderen werden nach Auffassung des Gerichts Kontoauszüge meistens sehr zeitnah gelesen und überprüft. Demnach sei auch das Argument des langen Zeitraums seit der Überzahlung hinfällig.