Kündigungsschutzklage: Rechtsschutzversicherung mindert das Risiko
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bauen viele Unternehmen Arbeitsplätze ab. Häufig folgen auf eine Kündigung gerichtliche Auseinandersetzungen.
Während Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht früher zumeist versuchten, ihre Wiedereinstellung zu erreichen, geht es heute in der Regel ‚"nur" um die Höhe der Abfindung. Rund 80 Prozent der Fälle werden auf diese Weise gelöst.
Jede Kündungsschutzklage birgt für den entlassenen Mitarbeiter jedoch ein finanzielles Risiko, weil Anwalts- und Gerichtskosten anfallen können. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Belange des Arbeitsrechts einschließt.
Bei ausreichenden Erfolgsaussichten trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Gerichtsstreits. Wichtig ist jedoch, dass vor Klageerhebung die Zusage zur Kostenübernahme von der Versicherung eingeholt wird.
Wenn die Kündigung bereits angekündigt oder sogar ausgesprochen wurde, bringt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung übrigens nichts mehr. In den Versicherungsbedingungen ist zumeist eine Art ‚"Sperrfrist" vereinbart: Der Vertrag muss einige Monate bestehen, ehe mögliche Anwalts- und Gerichtskosten von der Versicherung übernommen werden.
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