Fehler bei Rentenversicherungsbescheiden

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) teilte mit, dass es offenbar einen Rechenfehler bei tausenden Rentenbescheiden gegeben habe, die daraufhin neu berechnet werden mussten. In rund 3800 Fällen wurden im letzten Jahr die Kinderzuschläge beim Bezug von Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt, heißt es in der Mitteilung. Die meisten Fälle wurden bis Mitte Juli korrigiert. Die von dem Sachbearbeitungsfehler betroffenen Personen erhalten eine entsprechende Nachzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge. Inzwischen wurde schon über 12,7 Millionen Euro an die berechtigten Witwer und Witwen nachgezahlt.

Das Bundesversicherungsamt, das als Aufsichtsbehörde der Rentenversicherung zuständig ist, war in dem Tätigkeitsbericht der DRV auf die falschen Berechnungen aufmerksam geworden und hatte die Rentenversicherung darauf hingewiesen. Die DRV erklärte jedoch, dass die Überprüfung der betroffenen Fälle schon vorher begonnen habe.

Zukünftig werden die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Verfahrens von der Deutschen Rentenversicherung Bund umgesetzt. Darauf weist das Bundesversicherungsamt ausdrücklich hin.