Freiwilliger Wehrdienst in gesetzlicher Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weist darauf hin, dass freiwillig Wehrdienstleistende ab dem 1. Juli 2011 genauso in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind wie Personen, die den neuen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Die Rentenversicherungsbeiträge für diese Personen zahlt während der Zeit der Freiwilligendienste der Staat. Auch die Zeiten des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes würden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet werden, heißt es.

Während Waisen bei dem Zividienst keinen Anspruch auf eine Waisenrente hatten, wurde dies mit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes geändert. Waisen, die diesen Dienst leisten, erhalten während dieser Zeit eine Hinterbliebenenrente. Für verwaiste freiwillig Wehrdienstleistende gibt es jedoch auch weiterhin keine Rentenzahlung.