Betrugsverdacht kann Versicherungsschutz kosten

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg kann eine Versicherung schon bei einem Betrugsverdacht die Schadensregulierung verweigern (Az.: 1 U 89/10).

Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, der seiner Kfz-Versicherung verschwiegen hatte, dass sein gerade gekauftes Fahrzeug einen groben Mangel besaß. Als das Fahrzeug angeblich gestohlen wurde, verweigerte die Versicherung die Zahlung mit der Begründung, dass es sich hierbei offenbar um einen fingierten Diebstahl und somit um Versicherungsbetrug handelt. Zu dieser Annahme gelangte die Versicherung aufgrund einer anonymen Anzeige.

Der Versicherte fiel in der Verhandlung durch sein Insiderwissen und fragwürdige Redlichkeit auf, woraufhin seine Glaubwürdigkeit als Zeuge erhebliche Einbußen erlitt. Dass er die groben Mängel an seinem Fahrzeug verschwiegen hatte, führte auch dazu, dass die Richter an seiner Schilderung des Tatbestands zweifelten. Die Bamberger Richter folgerten hieraus, dass es sich tatsächlich um einen fingierten Diebstahl handelte, auch wenn dieser mit polizeilichen Mitteln nicht aufgeklärt werden konnte.

In einem solchen Fall, in dem es sich bei dem vermeintlichen Diebstahl mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsfall handelt, darf die Versicherung die Leistung verweigern und muss nicht für das angeblich gestohlene Fahrzeug zahlen, so das Gericht.