Versicherung kürzt Leistung bei sachwidrigem PKW-Transport

Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) muss ein Auto mit Heckmotor auf einem Anhänger immer entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden. Ist dies nicht der Fall, darf die Versicherung bei einem Unfall die Leistungen kürzen (Az.: 5 U 395/09). Aus dem kürzlich bekanntgewordenen Urteil geht hervor, dass sich jeder Autofahrer auch in solchen Situationen mit den technischen Anforderungen einer ausreichenden Sicherung vertraut machen müsse.

Im konkreten Fall ging es um einen Fahrzeughalter, der einen PKW in Fahrtrichtung auf einem Anhänger transportiert hatte und beim Lenken ins Schleudern geriet, so dass er mit der Leitplanke kollidierte. Seine Kfz-Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Fahrer habe sich grob fahrlässig verhalten, indem er das Fahrzeug in Fahrtrichtung auf den Anhänger gestellt hatte. Der Autofahrer argumentierte jedoch, dass er als Laie nicht wissen könne und müsse, wie das Auto als Transportgut ordnungsgemäß zu sichern sei.

Dem stimmten die Richter des OLG nicht zu. Sie erklärten, dass jeder Fahrzeugführer – unabhängig davon, oib er Profi oder Laie sei – wissen müsse, dass die Lenkung des Fahrzeugs beeinträchtigt wird, wenn schwere Lasten auf dem Anhänger sachwidrig verteilt sind. Eine vollständige Leistungsverweigerung sei zwar nicht rechtmäßig, aber die Versicherung darf die Leistung in solchen Fällen um 25% kürzen, entschied das Gericht.