Produktinformationsblätter für Finanzprodukte sind Pflicht

Seit Anfang Juli haben Banken und andere Finanzinstitute die Pflicht, ihren Kunden bei einer Geldanlageberatung ein verständliches Produktinformationsblatt auszuhändigen. Dieses Infoblatt, das umgangssprachlich auch als Finanz-Beipackzettel bezeichnet wird, muss eindeutige Aussagen über die Rendite, das Risiko und die Kosten eines bestimmten Finanzprodukts enthalten. Außerdem muss daraus die Art des Anlageprodukts und seine Funktionsweise hervorgehen. Es ist angeraten, dass ein Produktinformationsblatt möglichst nicht länger als 2 DIN-A4-Seiten sein soll.

Zum Inkrafttreten dieser Verpflichtung erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) in Berlin, dass die Anleger in Deutschland damit “künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt” seien und dass die Infoblätter außerdem “zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs”. Sie seien neben dem verpflichtenden Beratungsprotokoll, den verschärften Haftungsregelungen und der ausgedehnten Finanzaufsicht durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein zusätzlicher wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Mit Hilfe der Produktinformationsblätter sollen Verbraucher verschiedene Geldanlagen besser und leichter miteinander vergleichen können. So können diese Informationen eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl einer Geldanlageform sein.