Urteil: Lange Pause auf dem Heimweg kostet Versicherungsschutz

Die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg macht auf ein Urteil des niedersächsischen Oberlandesgerichts in Lüneburg aufmerksam, nach dem die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringen muss, wenn die Heimfahrt von der Arbeitsstelle zu lange unterbrochen wird (Az.: 5 LA 79/10).

Im konkreten Fall ging es um einen Beamten, der die Heimfahrt über die Autobahn für eine Pause auf einem Rastplatz unterbrochen hatte, wo er drei Stunden lang schlief. Kurz nachdem er die Fahrt wieder aufgenommen hatte, geriet sein Wagen ins Schlingern und rutschte in den Graben. Bei diesem Unfall erlitt der Beamte Verletzungen an der linken Schulter und an der Halswirbelsäule. Sein Dienstherr wollte den Unfall jedoch nicht als Arbeitsunfall anerkennen.

Und das muss er auch nicht, entschieden die Richter in Lüneburg. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass eine derart lange Unterbrechung wie im vorliegenden Fall nicht mehr in dem vom Gesetzgeber verstandenen Zusammenhang mit dem Dienst steht, sondern dem Privatleben des Versicherten zuzuordnen ist. Das gilt selbst dann, wenn die Übermüdung, durch die eine lange Schlafpause verursacht wurde, auf die Anstrengungen des Arbeitstages zurückzuführen ist. Eine mehrstündige Erholungspause unterliege deshalb nicht dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.