Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Laut SGB III war zwar bereits eine Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung vorgesehen, allerdings war diese nur auf einen bestimmten Personenkreis abgestimmt.

Nun können aber auch Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen, Voraussetzung: Sie müssen mehr als 15 Stunden wöchentlich berufstätig sein und in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens ein Jahr in der Arbeitslosenversicherung pflichtig versichert gewesen sein oder aber Arbeitslosengeld bezogen haben.

Wichtig für Existenzgründer ist, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird. Bis Ende 2006 können auch Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabhängig davor wie lange sie schon selbstständig sind. Vor allem gilt es zu beachten, dass dieser Antrag zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung führt.

Existenzgründer sollten aber unbedingt darauf achten, dass der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird. Bis zum Ende 2006, gibt es eine Aussnahme, in 2006 können Selbstständige und Freiberufler einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen, unabhängig davor wie lange sie schon selbstständig sind. Aber Achtung: Dieser Antrag führt zu einer Plichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung!