Unwetter: Welche Versicherung zahlt?

Immer wieder sorgen Unwetter für große Schäden. Besonders ärgerlich sind Schäden, die durch Sturm, Regen oder auch Blitzeinschlag verursacht wurden, wenn sie durch die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung nicht übernommen werden.

Oft laufen durch heftigen Regen Keller in Deutschland mit Wasser voll. Das eindringende Wasser verursacht an den Gegenständen, die im Keller gelagert werden, erhebliche Schäden. Der Geschädigte benötigt, damit diese Schäden durch eine Versicherung abgedeckt werden, eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Dabei müssen Elementarschäden in beiden Versicherungen eingeschlossen sein. Der Elementarschaden Zusatz ist in der Hausratversicherung nicht allzu häufig zu finden. Auch in der Wohngebäudeversicherung kommt er nur in gewissen Tarifen vor.

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehmen Sturmschäden ab der Windstärke 8. Alle Einrichtungsgegenstände, die sich in der Wohnung befinden, werden durch die Hausratversicherung übernommen. Bei Mietern kann dies auch für Gegenstände gelten, die im Außenbereich der Wohnung oder des Hauses angebracht wurden.

Schäden, die in der Wohnung durch eindringenden Regen verursacht wurden, werden nur dann von der Hausratversicherung übernommen, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass ein Sturm ab Windstärke 8 herrschte. Eine Wohngebäudeversicherung kommt für die Schäden auf, die bei Sachen entstanden sind, die mit dem Haus verbunden sind. Ein direkter Blitzeinschlag wird sowohl durch die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.