Unfallversicherung muss keine Bandscheibenschäden absichern

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt dürfen private Unfallversicherungen Bandscheibenschäden grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausschließen (Az.: 7 U 102/10). Darauf weist die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” hin.

Dem OLG zufolge sind Bandscheibenschäden in der Regel die Folge von Abnutzungserscheinungen und wurden zumeist nicht durch einen Unfall verursacht. Deshalb sind sie nicht der Unfallversicherung, sondern vielmehr der Krankenversicherung zuzuordnen, so die Frankfurter Richter.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter seine private Unfallversicherung auf Zahlung wegen eines Bandscheibenschadens verklagt, nachdem diese sich weigerte, den Bandscheibenschaden als Unfall anzuerkennen. Die Versicherung begründete ihre Leistungsverweigerung damit, dass es sich bei Bandscheibenschäden regelmäßig nicht um Unfallfolgen handelt und deshalb kein Versicherungsschutz besteht. Das OLG, das sich dieser Argumentaion anschloss, erklärte, dass es den Versicherungen erlaubt sei, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Folgen für Verletzungen auszuschließen, die nicht hauptsächlich auf einen Unfall zurückzuführen sind.