Unfallversicherung: Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben über Alkoholkonsum

Nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund müssen Versicherte, die nach einem Unfall die Leistung ihrer Unfallversicherung in Anspruch nehmen möchten, sämtliche Versicherungsfragen umfassend und wahrheitsgemäß beantworten, insbesondere, wenn das Unfallopfer zum Unfallzeitpunkt betrunken war (Az.: 2 O 263/10). Versicherte, die in einem solchen Fall nicht alle Fragen zum Alkoholkonsum beantwortet, muss damit rechnen, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.

Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, der sich schwer verletzte, als er betrunken auf seinem Hof ausgerutscht war. Während der Notarzt von einer Alkoholvergiftung ausgegangen war, hatten Zeugen berichtet, dass der Mann nur hingefallen sei, nachdem er ausgerutscht war.

Die Angaben des Versicherten selbst, die er im Schadensformular machte, waren äußerst vage, weshalb er seine Ansprüche schließlich nicht durchsetzen konnte. Dass der Mann hier keine Angaben zum Alkoholkonsum machte, um zu verhindern, dass es bei der Schadensregulierung zu Problemen kommt, wertete das Gericht als arglistig. Und damit sind die getätigten Aussagen gleichzustzen mit einer Falschaussage, was die Versicherung von ihrer Leistungspflicht entbindet.