ADAC-Verkehrsrechtsschutz hat niedrigste Beschwerdequote
Wie aus der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervorgeht, ist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz 2010 die Rechtsschutzversicherung mit den wenigsten Beschwerden gewesen. Gerade einmal 6 Beschwerden gingen im gesamten Jahr 2010 über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz ein, das entspricht bei über 2,6 Millionen Policen einer Beschwerdequote von 0,23 pro 100.000 Versicherungspolicen. Die direkte Konkurrenz des ADAC wies deutlich mehr Beschwerden auf und für Anbieter ähnlicher Größe mussten bis zu 12 Mal mehr Beschwerden registriert werden.
Mit der Beschwerdestatistik will die Bonner Aufsichtsbehörde die Qualität einer Versicherung beschreiben, da diese als Indiz für die Kundenzufriedenheit gilt. Jeder Versicherte, der sich von seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt, kann sich bei der BaFin kostenlos beschweren. Geht eine Beschwerde ein, fordert die BaFin die Versicherungsgesellschaft zu einer Stellungnahme auf und bemüht sich um Klärung des strittigen Falls. Im Jahr 2008 wurden rund 15.000 eingegangene Beschwerden von der BaFin bearbeitet, von denen fast jede dritte zugunsten des Verbrauchers geklärt wurde. Sämtliche Beschwerden über den ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz in den letzten Jahren haben sich dagegen als unbegründet herausgestellt.
Im ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz sind auch Freizeitsport und Reisen abgesichert, d.h. auch Schmerzensgeld-Streitigkeiten nach einem Skiunfall oder der Streit mit einem Reiseveranstalter ist im Versicherungsumfang enthalten. Der Schutz der Police ist weltweit gültig, die Deckungssumme beträgt maximal 300.000 Euro und es gibt keine Selbstbeteiligung. Der Versicherungsbeitrag kostet für ein Fahrzeug 63,20 Euro pro Jahr und für mehrere Fahrzeuge 87,90 Euro pro Jahr. Der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz kann ausschließlich von ADAC-Mitgliedern in Anspruch genommen werden.
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