BdV rät von Kapitalversicherungen als Kommunions- oder Konfirmationsgeschenk ab

Wenn in diesen Tagen in Deutschland wieder unzählige Familien die Kommunion oder Konfirmation ihrer Kinder feiern, nutzen Versicherungsvertreter den Anlass, um Eltern oder Großeltern eine Kapitalversicherung für ihre Kinder und Enkelkinder als Geschenk anzubieten. Häufig handelt es sich hierbei um Ausbildungsversicherungen oder klassische Lebensversicherungen, bei denen die Eltern oder Großeltern als Versicherungsnehmer fungieren und für ihr Kind oder Enkelkind sparen. Zu einem bestimmten Termin, z.B. den 18. oder 25. Geburtstag bekommt dieses das angesparte Geld dann ausgezahlt oder kann den Vertrag übernehmen und weiter Beiträge einzahlen.

Der Bund der Versicherten (BdV) rät von solchen Geschenken jedoch dringend ab. BdV-Vorstandsmitglied Thorsten Rudnik erklärt, dass bei diesen Policen, die angeblich die Ausbildung oder das Studium der Kinder finanzieren sollen, am Ende häufig nicht einmal die eingezahlten Beiträge wieder rauskommen. Vor allem wenn die Großeltern als Versicherungsnehmer fungieren, ist die Rendite einer Kapitalversicherung besonders niedrig, da sie einen teuren Todesfallschutz in Kauf nehmen müssen. Da von den Beiträgen immer zuerst Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und sonstige Kosten bezahlt werden und nur der restliche Sparanteil verzinst wird, ist dieser vergleichsweise niedrig.

Rudnik empfiehlt stattdessen eher eine Unfallversicherung oder ab dem 15. Lebensjahr eine Risikolebensversicherung in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Vorteil hierbei ist, dass die Hinterbliebenen und die eigene Arbeitskraft abgesichert werden und so finanzielle Folgen und auch Sparbeiträge für die Ausbildung abgesichert sind.