OLG: Bearbeitungsgebühren für Darlehen sind unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Bearbeitungsgebühren für Darlehen für unzulässig erklärt. Laut dem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 17 U 192/10) sind Klauseln, nach denen Kreditkunden 2% aus dem Darlehensvertrag oder mindestens 50 Euro für Bearbeitungsgebühren zahlen müssen, unwirksam. Da der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Frage noch kein Grundsatzurteil gefällt hat, hat das OLG eine Revision zugelassen.

Die Richter des OLG erklärten die entsprechenden Klauseln für intransparent, da die Kunden daraus nicht ersehen können, wann die Gebühren anfallen. Der Kunde dürfe außerdem nicht für die Bonitätsprüfung seitens der Bank zahlen müssen. Die Überprüfung der Bonität eines potenziellen Darlehensnehmers sei nämlich keine Dienstleistung, sondern diene allein den Vermögensinteressen der Bank. Deshalb könnten diese auch nicht dem Kunden zur Last gelegt werden, so das Gericht.

Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkungen, die schon in der Vorinstanz mit ihrer Klage erfolgreich war. Die Revision der beklagten Bank blieb also auch vor dem OLG ohne Erfolg.