Riester-Rente soll vereinfacht werden

Die Bundesregierung will mit einer Gesetzesänderung die staatlich geförderte Riester-Rente vereinfachen. So soll verhindert werden, dass Riester-Sparer Zulagen zurückzahlen müssen, weil ihre Ehepartner irrtümlicherweise keine Eigenbeiträge gezahlt haben. Dies war in der Vergangenheit häufiger der Fall.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es zukünftig möglich sein, dass Ehepartner den Mindesteigenbetrag von 60 Euro pro Jahr nachträglich zahlen können, um sich so rückwirkend den Zulagenanspruch zu sichern. Kinderlose Ehepartner, die nicht berufstätig sind, müssen ab 2012 allerdings ebenfalls einen Eigenbetrag in dieser Höhe zahlen, was für sie eine höhere Belastung bedeutet, da sie bislang auch ohne eigene Beiträge Anspruch auf die Zulagen hatten.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) wollen mit dem neuen Gesetz Familien helfen, “die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen”. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte die Gesetzesänderung als “Schritt in die richtige Richtung”. Schon länger hatten Verbraucherschützer aber auch Banken die komplizierten Riester-Regeln kritisiert.