Bei privatem Autoverleih Versicherungsschutz beachten!

Das Online-Vergleichsportal Check24 weist darauf hin, dass nicht jede Police einer Kfz-Versicherung den privaten Verleih des Autos an Dritte erlaubt. Und dann kann es teuer werden, wenn die Person mit dem geliehenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist.

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der sein Auto verleiht, die Pflicht hat, sich von der Fahrtauglichkeit der Person zu überzeugen. Dazu gehört z.B. zu kontrollieren, ob die Person überhaupt einen gültigen Führerschein besitzt. Das gilt auch, wenn das Auto nur aus Gefälligkeit kurz an einen Freund oder Bekannten verliehen wird.

Sollte sich bei einem Unfall herausstellen, dass die Person, die mit dem geliehenen Auto unterwegs war, keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Zwar muss sie den Schaden des Opfers übernehmen, ist aber dazu berechtigt, den Fahrzeughalter in Regress zu nehmen und zwar mit einer Summe von bis zu 5000 Euro.

Experten empfehlen Versicherten, die in ihrer Police als Alleinfahrer eingetragen sind, ihr Auto überhaupt nicht zu verleihen. Sollte dies durch einen Notfall nicht vermieden werden könnten, sollte der Verleih nur mit einem Verleihvertrag durchgeführt werden. Darin sollte vereinbart werden, dass die Person, die das Auto leiht, im Schadenfall alle Kosten trägt, die mit dem von ihr verursachten Schaden zusammenhängen. Ansonsten droht dem Fahrzeughalter eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts, eine Umstellung des Vertrages, eine Beitragsnachzahlung oder sogar eine Vertragsstrafe, warnt Check24.