Pflegekosten steuerlich absetzen

Pflegebedürftige und ihre Angehörige können die Kosten für Pflegekräfte und Haushaltshilfen steuerlich geltend machen. 20% der Kosten, jedoch maximal 4000 Euro werden vom Finanzamt von der Steuer abgezogen. Ist die Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs tätig, wird die Steuerschuld ihres Arbeitgebers allerdings nur um 510 Euro pro jahr gemindert. Barzahlungen werden nicht anerkannt, der Lohn für Dienstleistungen im Haushalt muss immer überwiesen werden, damit er steuerlich geltend gemacht werden kann.

Bei sehr hohen Pflegekosten lohnt es sich, diese als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Hierzu zählen Pflege- und Heimkosten sowie Krankheitskosten wie z.B. für Medikamente. Sämtliche Kosten müssen mit Einzelbelegen nachgewiesen werden. Am besten ist, alle Kosten für ein Kalenderjahr zu bündeln, um den Eigenanteil zu überschreiten. Das Finanzamt zieht nämlich zunächst einen Eigenanteil ab, den der Steuerzahler selbst bezahlen muss. Dieser liegt je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamteinkommen zwischen 1% und 7% der Einkünfte.

Pflegende Angehörige erhalten einen Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro zugesprochen, wenn sie ihre Ausgaben nicht einzeln nachweisen. Sind die tatsächlichen Kosten höher als dieser Betrag, sollten unbedingt die Einzelnachweise gesammelt werden. Sie müssen zwar nicht mehr der Steuererklärung beigelegt werden, aber können jederzeit vom Finanzamt angefordert werden.