Bis Ende März freiwillige Rentenbeiträge bezahlen!

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover weist darauf hin, dass die Frist für die Zahlung freiwilliger Rentenbeiträge Ende März abläuft. Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und bislang für das Jahr 2010 noch keine Beiträge gezahlt hat, kann dies noch bis Ende des Monats nachholen. Nach dem 3. März 2011 können keine Zahlungen für 2010 mehr getätigt werden.

Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte können frei wählen, wie hoch ihr Beitrag sein soll. Er muss mindestens 79,60 Euro pro Monat betragen und darf den monatlichen Höchstbeitrag von 1094,50 Euro nicht überschreiten. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, jeden Monat mit einem Beitrag abzudecken, um den Erwerbsminderungsschutz zu sichern. Genau aus diesem Grund ist es auch wichtig, die Frist einzuhalten. Das gleiche gilt auch für die Erfüllung der Wartezeit für eine Altersrente.

Bei der Überweisung ist darauf zu achten, dass unbedingt Name und Vorname des Versicherten sowie seine Versicherungsnummer auf dem Überweisungsträger angegeben werden. Auch der Zeitraum, für den die Beiträge gezahlt werden (also z.B. 2010), muss auf der Überweisung ersichtlich sein.