Pflegende Angehörige sind in gesetzlicher Unfallversicherung versichert

Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind pflegende Angehörige bei der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Angehörige automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie müssen hierzu keine gesonderten Versicherungsbeiträge zahlen, da die Kosten von der jeweiligen Gemeinde übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflege nicht als bezahlte Tätigkeit durchgeführt wird und dass sie bei dem Pflegebedürftigen zuhause stattfindet. Im Versicherungsschutz enthalten sind sowohl Arbeitsunfälle als auch Wegeunfälle. Auch gegen Berufskrankheiten (z.B. Hauterkrankungen, Infektionen) sind die pflegenden Angehörigen in der Unfallversicherung abgesichert.

Als Pflegeleistungen gelten alle unterstützenden Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, alltägliche Bewegungsabläufe oder Haushaltshilfen. Sollte es bei einer dieser Tätigkeiten zu einem Unfall kommen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle Behandlungskosten sowie die Kosten für die berufliche und soziale Rehabilitation. Falls erforderlich zahlt die Versicherung auch Verletztengeld oder eine Hinterbliebenenrente.

Kommt es bei der Ausübung der Pflegetätigkeit zu einem Unfall, muss der behandelnde Arzt unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sich der Unfall bei der Pflege eines Angehörigen ereignet hat. Darüber hinaus muss der Unfall dem Versicherungsträger der Gemeinde gemeldet werden und zwar innerhalb von drei Tagen – ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes, erklärt das Nachrichtenportal RheinNeckar “morgenweb”.