EuGH fordert Unisex-Tarife

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das die Versicherungsbranche wohl revolutionieren wird: Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen seien unzulässig, da die Bewertung des Geschlechts als Risikofaktor eine Diskriminierung darstelle, so die Richter in Luxemburg. Die Versicherungsunternehmen sind nun dazu angehalten, spätestens ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsneutrale Tarife anzubieten.

Während Verbraucherschützer das Urteil begrüßten, kündigten Versicherungsunternehmen bereits an, dass die Umsetzung dieses Urteils höhere Tarife für alle Versicherten zur Folge haben wird. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte das Urteil scharf, nun müssten die Beiträge neu kalkuliert werden und das wird zuungunsten der Verbraucher geschehen. Weniger pessimistisch sieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen das Urteil. Durch die Gleichbehandlung der Geschlechter würden andere Faktoren wie Einkommen, Beruf oder Verhalten der Versicherer stärker gewichtet werden und schließlich sei die Umstellung auf einheitliche Tarife bei der Riester-Rente ebenfalls problemlos verlaufen, erklärte Versicherungsexperte Lars Gatschke.

Bislang gab es in vielen Versicherungsbereichen Beitragsunterschiede zwischen den Geschlechtern. So zahlen Männer in der Regel höhere Beiträge bei Kfz-Versicherungen und Risikolebensversicherungen, während Frauen in Rentenversicherungen und privaten Krankenversicherungen deutlich mehr zahlen als Männer. Diese Praxis sei mit dem Gleichheitsgrundsatz jedoch unvereinbar, urteilte das EuGH.