Versicherungsombudsmann auch für Vermittlungsprobleme zuständig

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass der Versicherungsombudsmann Prof. Günter Hirsch schon seit 2001 auch bei Problemen mit Versicherungsmaklern und Vertretern zuständig ist. In einem Interview mit der Stiftung Warentest erklärt Günter Hirsch, dass er nicht nur bei beschwerden tätig wird, die das Verhalten der Vermittler betrifft, sondern auch bei Fehlern, die bei der Vermittlung selbst entstehen. Für alle Sachverhalte, die sich nach dem 22. Mai 2007 zugetragen haben, kann er hier aktiv werden.

An den Ombudsmann können sich alle potenzielle Kunden und bereits Versicherte wenden, die mit ihrem Versicherungsvertreter, Makler oder Berater Ärger haben. Hirsch berichtet, dass es im Jahr 2009 viele Beschwerden über Falschberatungen gegeben habe, aber auch die Kündigung bestehender oder der Abschluss neuer Verträge oder die Vermittlung unpassender Verträge war häufig Thema von Beschwerden.

Bei Fehlververhalten des Vermittlers kann der Ombudsmann vermittelnd eingreifen und z.B. eine Entschuldigung des Vermittlers erreichen oder dazu beitragen, dass dieser eine Unterlassungserklärung abgibt. In manchen Fällen hilft der Ombudsmann bei der Rückabwicklung des Vertrages oder sorgt dafür, dass der Vermittler an den finanziellen Mehrkosten des Versicherten beteiligt wird.

Hirsch weist jedoch darauf hin, dass eine Vermittlerbeschwerde für alle Fragen und Probleme rund um die Schadensregulierung keine Wirkung hat. Grundsätzlich ist der Schlichterspruch des Ombudsmanns bei Vermittlerbeschwerden auch nicht verbindlich, allerdings zeigt die Praxis, dass seine Empfehlungen in der Regel angenommen werden.