Kinder erhöhen gesetzliche Rente

Die Stiftung Warentest weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass jedes Kind die Rente seiner Mutter oder seines Vaters erhöht und zwar um 81 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (neue Bundesländer: 72 Euro pro Kind). Zwei Kinder erhöhen die Rente entsprechend um 162 Euro. Das gilt für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden.

Den Aufschlag bekommt nur ein Elternteil und zwar dasjenige, das die Erziehung des Kindes überwiegend übernommen hat. Das betroffene Elternteil wird dann so behandelt, als ob es drei Jahre lang bei einem durchschnittlichen Einkommen Rentenbeiträge gezahlt hat – egal, ob der Vater oder die Mutter nur teilweise oder aber überhaupt nicht gearbeitet hat, erklärt die Stiftung Warentest.

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, rechnet die Rentenversicherung nicht drei Jahre, sondern nur ein Jahr an, d.h. die Rente eines Elternteils wird um 27 Euro in den alten Bundesländern (neue Bundesländer: 24 Euro) erhöht. Übrigens können diesen Bonus nicht nur Elternteile, sondern auch Großeltern oder andere Verwandte erhalten, die in einer häuslichen Gemeinschaft die Erziehung eines Kindes übernommen haben. Den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge erhalten aktuell über 9,4 Millionen Rentner(innen) einen solchen Kindererziehungs-Bonus.