Darlehensverträge innerhalb der Familie

Wer aus Kreditgeschäften mit Angehörigen Zinserträge erwirtschaftet, muss diese in seiner Steuererklärung angeben, denn sie sind steuerpflichtig. Zinseinnahmen bis zu 801 Euro sind allerdings steuerfrei. Wenn der Kreditgeber außer den Zinseinnahmen keine weiteren Einnahmen hat, dann erhöht sich die Summe sogar auf 8841 Euro. Der Kreditnehmer kann die Zinsen des Vertrags ebenfalls als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, wenn das Darlehen z.B. zur Finanzierung eines Firmenwagens oder einer betrieblichen Investition aufgenommen wurde.

Wie hoch die Zinsen bei privaten Krediten sind, kann weitgehend frei festgelegt werden. Es ist natürlich auch erlaubt, ein zinsloses privates Darlehen zu gewähren oder einen Zinssatz festzulegen, der günstiger ist als der einer Bank. Allerdings ist darauf zu achten, dass das Darlehen vom Finanzamt nicht als Schenkung eingestuft wird. Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt deshalb einen Zinssatz von mindestens 5,5% anzusetzen, um dies zu vermeiden.

Generell prüft das Finanzamt Verträge unter Familienangehörigen besonders gründlich, warnt Steuerberaterin und Rechtsanwältin Stephanie Thomas von der WWS-Gruppe in Mönchengladbach im Magazin “Focus Money”. Damit ein Darlehensvertrag als solcher erkannt wird, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Beteiligten hätten einen solchen Vertrag mit identischem Inhalt auch mit fremden Dritten abgeschlossen, 2. die Vereinbarungen wurden nicht nur zum Schein getroffen, sondern auch tatsächlich umgesetzt und 3. der Vertrag ist rechtswirksam. Aus dem Darlehensvertrag sollte die Laufzeit, die Art der Rückzahlung und die zu zahlenden Zinsen ersichtlich sein.