Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job verliert, bekommt er dank der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung auch weiterhin Geld – wenn auch die Leistungen insbesondere für Langzeitarbeitslose im Rahmen der ‚"Hartz-Gesetze" beschnitten wurden. Selbstständige jedoch gehen in der Regel leer aus: Sie müssen privat vorsorgen. Tun sie das nicht, bleibt ihnen höchstens noch die Sozialhilfe.

Unter bestimmten Bedingungen haben seit Anfang 2006 auch Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Dazu müssen sie allerdings vor Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wer also beispielsweise arbeitslos wird und sich anschließend entscheidet, seine eigene Firma zu gründen, der kann weiter in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleiben. Der entsprechende Antrag muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden – und zwar spätestens einen Monat nach Beginn der Selbstständigkeit.

Wer diese Frist verpasst hat oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt, dem bleibt auch weiterhin nur der Weg über private Versicherungen. Zwar gibt es keine privat organisierte Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, doch kann man beispielsweise mit Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen Rücklagen ansparen, die dann für finanziell schwierigere Zeiten zur Verfügung stehen.