Rückerstattung für privat weitergeführte betriebliche Altersvorsorge

Im September 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auf Beiträge in eine Direktversicherung, die privat bezahlt wurden, im Alter keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden dürfen (Az.: 1 BvR 1660/08). Auf dieses Urteil weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin.

Das bedeutet, dass gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner, die ihre betriebliche Altersvorsorge privat weitergeführt haben, nun Geld zurückerstattet bekommen. Die Krankenkassen zahlen ihnen nämlich jene Versicherungsbeiträge zurück, die sie auf die Betriebsrenten aufgeschlagen haben.

Laut Stiftung Warentest hat die Techniker Krankenkasse bereits angekündigt “alle Beiträge, die zu Unrecht eingezogen worden sind” zurückzuerstatten. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist, dass die Betriebsrentner im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Übrigens: Die Krankenkassen schreiben die Betroffenen nicht an, diese müssen selbst aktiv werden und die Beiträge von ihrer Kasse zurückfordern!