BdV: Noch immer keine Wohngebäudeversicherung für gefährdete Häuser

Viele Versicherungsunternehmen übernehmen für ihre Verträge die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelten Musterbedingungen. Die neuste Version zur Wohngebäudeversicherung berücksichtigt auch die Absicherung von Naturgefahren, welche vorher über einen separaten Vertrag ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten wurde. Zur Absicherung von Naturgefahren zählt der Schutz vor Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmung und Vulkanausbruch.

Der Bund der Versicherten (BdV) beurteilt die Integration dieses Versicherungsschutzes in die Wohngebäudeversicherung kritisch. Grund: Nach wie vor erhalten Häuser in gefährdeten Gebieten keinen Versicherungsschutz. BdV-Vorstandsvorsitzender Hartmuth Wrocklage beanstandet, dass die Absicherung von Naturgefahren jetzt jedem Hauseigentümer pauschal mit verkauft wird, selbst wenn er diesen überhaupt nicht braucht.

Andersherum sieht es für Verbraucher, die genau diesen Schutz dringend benötigen, ihn überhaupt nicht bekommen, weil die Versicherer aufgrund der Lage der Häuser einen Vertrag ablehnen. Der BdV fordert schon seit langem eine Versicherungspflicht, d.h. jeder Hauseigentümer muss eien angemessenen Versicherungsschutz gegen Naturgefahren erhalten und zwar zu bezahlbaren Preisen. Den Hauseigentümern in gefährdeten Gebieten helfen die neuen Musterbedingungen des GDV jedoch nicht weiter, kritisiert Wrocklage.