Urteil: Kein Abtretungsausschluss für Kreditforderungen

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt darf ene Bank Forderungen aus einem Darlehen auch an eine “Nicht-Bank” abtreten (Az.: 3 U 11/10). Mit dem Urteil wies das Gericht die Klage eines Bankkunden ab, der dagegen geklagt hatte, dass seine Bank eine Kreditforderung an eine Nicht-Bank abgetreten hatte. Dafür hätte es seiner Meinung nach seiner Zustimmung bedurft.

Das OLG stimmte dem jedoch nicht zu, für eine derartige Abtretung müsse nicht die Zustimmung des Kunden eingeholt werden, da hierfür keine rechtliche Grundlage vorliege. Ein sogenannter Abtretungsausschluss ergebe sich weder aus dem Bankgeheimnis noch aus dem Datenschutz. Es sei höchstens möglich, dass Bankkunde und Kreditnehmer einen Abtretungsausschluss vertraglich vereinbaren.

Der Kunde werde allerdings durch eine solche Abtretung geschützt, denn der neue Gläubiger sei ebenfalls über einen bestimmten Zeitraum an die Zinsfestschreibung gebunden. Nach Ansicht des Gerichts widerspricht ein Abtretungsverbot von Kreditforderungen dem Interesse der Bank nach einer Risikoentlastung. Außerdem sei der Ankauf einer Darlehensforderung kein “erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft” wie es die erstmalige Gewährung eines Kredits sei.