Gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Betriebsfeier

Zahlt die Unfallversicherung, wenn ein Partygast mitten in der Nacht nach reichlich Alkoholgenuss stürzt und sich ernsthaft verletzt? Nicht, wenn es sich um eine private Feier handelt. Hat jedoch die Firma eingeladen, gibt es Geld von er gesetzlichen Unfallversicherung.

Diese zahlt nämlich grundsätzlich bei Unfällen, die während der Arbeit und auf dem Weg dorthin geschehen. Unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen außerdem alle betrieblich bedingten Veranstaltungen, und zu dieser Kategorie sind auch Betriebsfeiern zu zählen. Ob die Party nach dem Abendessen endet oder bis zum Morgengrauen dauert, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. So entschied es nun das Sozialgericht in Frankfurt am Main. Nach 3 Uhr morgens war ein alkoholisierter Mitarbeiter eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich dabei schwere Kopfverletzungen zugezogen. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse zahlen, entschieden die Richter.

Anders hätte der Fall nur gelegen, wenn eine feste Zeit für das Ende der Betriebsfeier bestimmt worden gewesen wäre oder der Firmenchef bzw. ein Vorgesetzter die Party für beendet erklärt hätte. Da jedoch beides nicht geschah, so die Sozialrichter, habe der Versicherungsschutz so lange gegolten, bis der letzte Mitarbeiter nach Hause ging.