Unfallkosten ohne Regulierung u.U. absetzbar
Das Online-Vergleichsportal Check24 weist darauf hin, dass Unfallkosten, die nicht von der Kfz-Versicherung reguliert werden, unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist hierzulande gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch hat jeder Fahrzeughalter die Wahl, ob er einen verursachten Schaden der Versicherung meldet oder ob er den entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlt. In einigen Fällen können die selbst getragenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden, nämlich dann, wenn sich der Unfall auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit ereignet hat. Auch bei Unfällen, die auf anderen beruflichen Fahrten geschehen sind, ist dies möglich. In einer aktuellen Stellungnahme weist die Prüforganisation GTÜ darauf hin, dass der Betroffene diese Kosten in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann.
Laut GTÜ können alle mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Kosten von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt, sie werden weder von der Kfz-Haftpflichtversicherung noch von der Kaskoversicherung übernommen. Das gilt für alle Schäden am eigenen und am Fahrzeug des Unfallgegners. Die Regelung schließt mögliche Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Gutachter-Kosten, Schadenersatzansprüche und die Wertminderung am Fahrzeug mit ein.
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