Versicherungsverlust bei falschen Angaben zur Schadenshöhe

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle können vorsätzlich falsche Angaben zur Schadenshöhe den Versicherungsschutz kosten (Az.: 8 U 86/09).

Im konkreten Fall ging es um einen Hauseigentümer, der nach einem Wasserschaden bei seiner Versicherung Rechnungen für Sanierungsmaßnahmen eingereicht hatte. Die Versicherung bemerkte, dass es sich hierbei auch um Sanierungen handelte, die gar nicht auf den Wasserschaden zurückzuführen waren und verweigerte die Zahlung der gesamten Schadenssumme, woraufhin der Hauseigentümer klagte. Die Schadenssumme belief sich auf knapp 12.000 Euro.

Die Klage wies das OLG mit der Begründung ab, dass die Zahlungsverweigerung der Versicherung rechtmäßig sei. Wenn ein Versicherter bewusst einen überhöhten Schadensbetrag nennt und damit eine arglistige Täuschung begeht, verliere er nicht nur den Anspruch auf die fälschlicherweise erhobenen Ansprüche, sondern auf sämtliche Ansprüche. Die Versicherung muss in einem solchen Fall überhaupt nichts zahlen, so das Gericht.