Rechtschutzversicherung bekommt Geld zurück
Wenn ein Rechtsanwalt einen erkennbar aussichtslosen Prozess führt, bleibt er am Ende womöglich auf seinen Kosten sitzen – so geschehen in einem Fall, den das Oberlandesgericht Koblenz nun zu verhandeln hatte.
Hier fand sich der Anwalt als Beklagter wieder. Prozessgegner: die Rechtschutzversicherung seines Mandanten. Die Versicherung hatte ihrem Kunden zunächst die Kostenübernahme für ein Verfahren zugesagt. Es stellte sich später heraus, dass der Prozess mit Sicherheit verloren gehen würde. Der Anwalt jedoch agierte weiter – laut Gericht eine Verletzung des Anwaltsvertrages mit der Rechtschutzversicherung.
Die Assekuranz darf deshalb nun Schadenersatz von dem Anwalt verlangen.
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