PKV: Private Krankenversicherung 2011 mit einigen Änderungen

Gemeinsam mit dem GKV-Finanzierungsgesetz der Bundesregierung wurden für das Jahr 2011 einige Änderungen für die Private Krankenversicherung eingeführt. Allen voran handelt es sich dabei um die Einführung der alten Rechtslage, die bis zur Gesundheitsreform 2007 galt.

Demnach können Angestellte bereits nach Ablauf des Jahres in die Private Krankenversicherung wechseln, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Sie sind dann nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegt.

Zudem wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch die Bundesregierung leicht gesenkt und beträgt 2011 49.500 Euro. Gesetzlich Versicherte, die sich freiwillig für einen Wahltarif bei der gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben, müssen auf eine dreijährige Mindestbindungsfrist achten. Diese gilt nach Auffassung der Krankenkassen auch für den Wechsel in die PKV.

Durch das GKV-Finanzierungsgesetz wurde diese Mindestbindungsfrist in Bezug auf einzelne Wahltarife auf ein Jahr gekürzt. Davon sind Wahltarife mit einem Versicherungsschutz für die Beitragsrückerstattung, die Kostenerstattung und die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen betroffen. Personen, die erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen und ein Einkommen erzielen, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können ab diesem Jahr sofort in die Private Krankenversicherung wechseln.