Schlaglochschäden – wer haftet?

Wenn der Schnee weggetaut ist, treten die Winterschäden auf Deutschlands Straßen zutage. Auch in diesen Tagen sind sie überall zu sehen und/oder zu spüren: Schlaglöcher. Sie können erhebliche Schäden an Fahrzeugen verursachen, deshalb rät der Automobilclub von Deutschland (AvD) dringend zum vorausschauenden und aufmerksamen Fahren. Doch wer haftet eigentlich für Schäden, die durch Schlaglöcher entstanden sind? Eine pauschale Antwort hierauf gibt es nicht, oft wird über die Haftung von Schlaglochschäden gestritten, die nicht selten auch vor Gericht landen.

Grundsätzlich haben die Kommunen und die Länder eine “Verkehrssicherungspflicht”, gleichzeitig ist aber auch jeder einzelne Fahrer laut Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, seine Geschwindigkeit an die bestehenden Straßenverhältnisse anzupassen. Wenn ein Fahrzeug dennoch durch Schlaglöcher beschädigt wird, sollte der Fahrer sowohl den Fahrzeugschaden als auch den Straßenzustand mit Fotos dokumentieren, rät AvR-Rechtsexpertin Petra Schmucker. Außerdem empfiehlt sie, die Polizei zu informieren und falls vorhanden die Kontaktdaten von Zeugen zu notieren.

Anschließend sollte der geschädigte Autofahrer das Polizeiprotokoll, die Schadensmeldung und den Kostenvoranschlag der Werkstatt bei der Kommune oder dem Landkreis eingereicht werden – je nachdem, wer der zuständige Verkehrssicherungspflichtige ist. Ein Anrecht auf Entschädigung gibt es allerdings nicht, die Urteile in solchen Fällen fallen sehr unterschiedlich aus. Übrigens: Die Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schlaglochschäden, aber erhöht ggf. die Prämie. Hier muss jeder Autofahrer in Abhängigkeit von der Schadenssumme abwägen, ob sich eine Schadenregulierung durch die Versicherung überhaupt lohnt.