Änderungen in gesetzlicher Rentenversicherung 2011

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es mit dem neuen Jahr einige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt. So wird die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern von bisher 4650 Euro monatlich (oder 55.800 Euro jährlich) auf 4.800 Euro (oder 57.600 Euro jährlich) angehoben, während sie in den alten Bundesländern weiterhin bei 5.500 Euro (oder 66.000 Euro jährlich) bleibt. Auch der Höchstbeitrag für Pflichtversicherte zur Rentenversicherung bleibt in den alten Bundesländern gleich (monatlich 1.094,50 Euro), steigt aber in den neuen Bundesländern auf 955,20 Euro.

Aufgrund einer Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung von einem neuen Beitragssatz von 15,5% (vorher: 14,9%) erhöht sich auch für die krankenversicherungspflichtigen Rentner der selbst zu zahlende Anteil von 7,9% auf 8,2%.

Nichts geändert hat sich dagegen an dem freiwilligen Mindestbeitrag (bundesweit 79,60 Euro monatlich) und dem freiwilligen Höchstbeitrag (bundesweit 1.094,50 Euro). Auch der Beitragssatz bleibt weiterhin stabil (19,9%), von dem jeweils die Hälfte der Arbeitgeber und die Hälfte der Versicherte zahlen muss.