Helfer beim Auto-Anschieben müssen für Schäden nicht haften

In einem kalten und harten Winter haben Autofahrer oft nicht nur mit Schnee und Eis zu kämpfen, sondern manchmal auch mit dem eigenen Auto, das nicht anspringen will oder im Schnee steckengeblieben ist. Hier ist Hilfe beim Anschieben immer willkommen. Doch was passiert, wenn dem Helfer beim Anschieben ein Missgeschick passiert und ein Schaden am Auto entsteht wie z.B. dass ein Außenspiegel abbricht.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) muss der Helfer in diesem Fall keine Angst haben, für den entstandenen Schaden selbst aufkommen zu müssen. Denn in solchen Fällen übernimmt die Versicherung des Autofahrers, der die Hilfe in Anspruch genommen hat, die Schadesnregulierung. Darauf weist das Online-Vergleichsportal Check24 hin. Der Fahrzeughalter kann sich jedoch weigern, den Schaden seiner Versicherung zu melden. Dann muss der Fall im Zweifelsfall von einem Gericht entschieden werden.

Wenn dagegen ein Schnee-Räumfahrzeug an einem PKW Schäden verursacht, dann hat der Fahrzeughalter nur dann eine Chance auf Schadensersatz, wenn er den Verursacher zweifelsfrei nachweisen kann, teilt der GDV mit. Deshalb sollten Betroffene sich immer das Kennzeichen des Räumfahrzeugs merken und den Fahrer direkt auf den Schaden ansprechen oder selbst die Begleichung des Schadens übernehmen.