Frühere Zeitarbeiter haben evtl. höhere Rentenansprüche

Frühere Zeitarbeiter, die Verträge mit einer Tariforganisation christlicher Gewerkschaften abgeschlossen hatten, haben vielleicht Anspruch auf höhere Rentenzahlungen, dies gilt vor allem für Zeitarbeiter, deren Rente 2006 oder später begonnen hat. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland in dieser Woche mit.

Mitte Dezember hatte das Bundesarbeitsgericht der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen abgesprochen. Damit darf die Spitzenorganisation christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften keine Tarifverträge mehr aushandeln und abschließen.

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege und deshalb noch unklar ist, ob die Entscheidung auch rückwirkend gilt. Wenn das der Fall ist, müssten Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden. Sie empfiehlt allen Betroffenen, noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag zur Überprüfung der Rentenzahlung zu stellen. Ein Sprecher des Bundesarbeitsgericht erklärte, dass die Arbeitnehmer notfalls ihre Lohndifferenzen einklagen müssen.