Erziehungsrente für geschiedene Elternteile

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bei geschiedenen und alleinerziehenden Müttern die gesetzliche Rentenversicherungen in Form einer sogenannten Erziehungsrente einspringt, wenn der unterhaltspflichtige Ex-Partner verstirbt.

Aktuell beträgt die Erziehungsrente im Durchschnitt 740 Euro pro Monat und wird bis zur Volljährigkeit des Kindes bezahlt. Liegt bei dem Kind eine Behinderung vor, endet die Zahlung nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern wird unabhängig vom Alter weiterbezahlt. Voraussetzung für die Zahlung einer Erziehungsrente ist, dass das alleinerziehende Elternteil mindestens fünf Jahre lang selbst Rentenbeiträge gezahlt haben muss und erst nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde.

Für eigenes Einkommen liegt der Freibetrag für Alleinerziehende mit einem Kind bei 870 Euro monatlich (alte Bundesländer) bzw. 772 Euro monatlich (neue Bundesländer). Übersteigt das Einkommen diese Summe, dann wird es zu 40% auf die Erziehungsrente angerechnet. Allerdings liegen die Freibeträge für eigene Einkommen bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern, deutlich höher, berichtet die Stiftung Warentest.