Zinsen für Steuererstattungen weiterhin umstritten

Das Jahressteuergesetz 2010 sieht vor, dass Zinsen für Steuererstattungen, die der Steuerzahler nach seiner Steuererklärung vom Finanzamt erhält, als steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu werten sind. Der Bundesfinanzhof hatte vor kurzem gegenteilig entschieden, deshalb rechnen Experten mit weiteren Musterklagen, berichtet die Stiftung Warentest.

Die Richter am Bundesfinanzhof begründeten ihre Entscheidung damit, dass Zinsen, die für Nachzahlungen an das Finanzamt gezahlt werden müssen, auch nicht steuerlich geltend gemacht werden dürften. Also darf der Steuerzahler seine Zinsen ebenfalls ohne Abzüge kassieren. Derzeit läuft auch noch ein anderes Verfahren zu dem gleichen Problem beim Bundesfinanzhof. Sollte das Urteil hier ähnlich ausfallen, könnte die Sachlage vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommen.

Die Stiftung Warentest rät den Betroffenen, die für Erstattungszinsen Steuern zahlen sollen, ihren Einkommensbescheid bis zur endgültigen Klärung offen zu halten. Außerdem sollen sie spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids mit Verweis auf das Verfahren VIII R 36/10 beim Bundesfinanzhof Einspruch einlegen.