PKV Beitragsbemessungsgrenze 2011

Im nächsten Jahr wird zum ersten Mal seit 1949 eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung erwartet. Während sie in diesem Jahr bei 45.000 Euro lag, rechnen Experten damit, dass sie 2011 auf 44.550 Euro sinkt. Die Absenkung ist auf die Kopplung der Beitragsbemessungsgrenze an die Reallohnentwicklung zurückzuführen. Letztere war durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise rückläufig.

Auch 2011 wird die Unterscheidung zwischen West und Ost bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung erhalten bleiben. Im Gegensatz zum Westen, wo die Beitragsbemessungsgrenze mit 66.000 Euro pro Jahr stabil bleibt, soll sie im Osten von 55.800 Euro auf 57.600 Euro steigen.

Arbeitgeber müssen sich dank der Gesundheitsreform auf einen höheren Beitragssatz für die Sozialversicherung einstellen, der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung steigt um 0,3% auf 7,3%. Auch bei der Arbeitslosenversicherung erhöht sich der Arbeitgeberanteil um 0,1% auf 3%. Für Pflege- und Rentenversicherungen sind aktuell keine Beitragserhöhungen geplant.