Trauerredner können sich als Künstler versichern
Wie das Bundessozialgericht (BSG) urteilte, hätten freiberuflich tätige Trauerredner das Recht, sich in der Künstlersozialkasse zu versichern. Trauerredner sind also dem Versicherungsrecht nach Künstler.
Der Gesang und das Vortragen von Gedichten sei zwar von künstlerisch untergeordneter Bedeutung. Das Verfassen und Verlesen von Grab- und Bestattungsreden jedoch sei eine publizistische Tätigkeit, die eine Aufnahme in die Künstlersozialversicherung rechtfertige, urteilten die Kasseler Richter (AZ.: B 3 KR 9/05 R). (dpa)
Letzte Artikel von Mario (Alle anzeigen)
- Sonderkündigung in der Kfz-Versicherung - 23. Dezember 2015
- Beihilfe und Restkostenversicherung für Beamte - 21. Mai 2015
- Kfz Versicherung zahlt nicht bei Schaden mit Einkaufswagen - 12. Februar 2015