Kfz-Versicherung: Unwissenheit bei grober Fahrlässigkeit

Wie eine repräsentative Umfrage der Gfk-Gruppe im Auftrag des Kfz-Direktversicherers DA Direkt ergab, wissen die meisten deutschen Autofahrer nicht, ob bei ihrer Kfz-Versicherung grober Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. 39% der Befragten gaben an, dies nicht zu wissen und nur bei 13% ist grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz enthalten. Nur die Hälfte der Befragten hat sich bewusst dagegen entschieden.

DA Direkt-Vorstand Norbert Wulff ist über dieses Ergebnis überrascht, denn seiner Meinung nach sollten Autofahrer unbedingt wissen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Versicherung grobe Fahrlässigkeit einschließt. Kein Straßenverkehrsteilnehmer kann grob fahrlässiges Verhalten grundsätzlich ausschließen, erklärt Wulff.

Seit 2007 ist das sogenannte Alles-oder-Nichts-Prinzip bei grober Fahrlässigkeit entfallen. Seitdem müssen Versicherte nicht mehr befürchten, dass ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich zielt. Stattdessen erfolgt – je nach Grad der Fahrlässigkeit – ein anteiliger Leistungsabzug. Wer dies vermeiden will, kann bei seiner Versicherung grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz aufnehmen lassen, so dass der Versicherer dann den Schaden übernimmt. Weiterhin ausgenommen sind natürlich Schäden, die auf den Einfluss von Alkohol, Drogen oder Fahrzeugentwendungen zurückzuführen sind.