Steuerentlastung bei Pflegekosten

Der Bundesrat hat am Freitag dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung entgültig zugestimmt. Privathaushalte als Auftraggeber werden damit steuerlich stärker gefördert. Dies kommt auch Haushalten mit Pflegebedürftigen die ambulant betreut werden zugute. Die steuerlichen Entlastungen gelten bereits für das Jahr 2006.

Bisher konnten 20 Prozent der Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuermindernd geltend gemacht werden und es wurden maximal 600 Euro bis zum Jahr 2005 bei der Einkommensteuererklärung gutgeschrieben.

Ab dem Jahr 2006 verdoppeln sich jetzt die Beträge, Voraussetzung ist allerdings, dass die gepflegte oder betreute Person ist pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder für sie Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden. Zusätzlich berücksichtigt werden kann nur der Pflege- und Betreuungsaufwand, der über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus geht. Die Steuerentlastung beträgt nach Angaben des Ministeriums somit 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro anstatt bisher 600 Euro.